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BVerwG, 20.09.1967 - IV B 155.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.04.1967 - 63 I 67
- BVerwG, 20.09.1967 - IV B 155.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1967 - IV B 155.67
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung dann zu, "wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern" (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]).